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   OLG Bamberg, 16.09.2013 - 4 U 66/11   

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https://dejure.org/2013,54027
OLG Bamberg, 16.09.2013 - 4 U 66/11 (https://dejure.org/2013,54027)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.09.2013 - 4 U 66/11 (https://dejure.org/2013,54027)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. September 2013 - 4 U 66/11 (https://dejure.org/2013,54027)
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Volltextveröffentlichung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Planung für Anlage in arabischem Emirat muss klimatische Bedingungen vor Ort berücksichtigen!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Planung einer Brech- und Siebanlage muss Klimaverhältnisse vor Ort berücksichtigen! (IBR 2014, 677)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 175/09

    Konkludente Abnahme durch Entgegennahme der Werkleistung: Berücksichtigung

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.09.2013 - 4 U 66/11
    Auf die Nichtzulassungsbeschwerde der Beklagten hat der Bundesgerichtshof dieses Urteil mit Beschluss vom 27.01.2011 (Az.: VII ZR 175/09) aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zurückverwiesen.
  • BGH, 07.12.2004 - X ZR 12/03

    Rechtstellung des Bestellers eines Werks bei vereinbarter Vorleistungspflicht und

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.09.2013 - 4 U 66/11
    Eine beständige Vorleistungspflicht ist dadurch gekennzeichnet, dass die vom Vorleistungsberechtigten (hier: Klägerin) geschuldete Gegenleistung überhaupt erst mit Erbringung der Leistung des Vorleistungspflichtigen fällig wird (z.B. BGH Urt. v. 07.12.2004 - X ZR 12/03, Rdn. 13 m.w.N; MüKo - Emmerich, BGB, 6. Aufl., Rdn. 19 zu § 320).
  • BGH, 20.12.1985 - V ZR 200/84

    Leistungspflicht im Rahmen eines gegenseitigen Vertrages

    Auszug aus OLG Bamberg, 16.09.2013 - 4 U 66/11
    Bei einer einfachen Vorleistungspflicht kann hingegen die Leistung des Berechtigten zum vereinbarten Termin ohne Rücksicht auf die vorher fällig gewordene Vorleistung ebenfalls fällig werden (z.B. Müko a.a.O; Staudinger - Otto, BGB, Stand 2009, Rdn. 9 zu § 320; BGH Urt. v. 20.12.1985 - V ZR 200/84).
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